Hallo Leute!
Ich bin auf eure Hilfe angewiesen. Ein italienischer Hersteller ist auf mich zugekommen und hat Fragen in Bezug auf TÜV, ABE und Gutachten. Es geht darum, wie er seine Produkte in D „legal“ für den Strassenverkehr bekommt …
Daher meine Fragen:
Gibt es eine Liste bzw. Kriterien, welche Teile ein Gutachten benötigen und welche nicht?
Wenn ein Hersteller beispielsweise ein Fussrastenanlage prüfen lassen möchte, wo kann er das machen? In D oder irgendwo in der EU?
Welche Kosten kommen auf ihn zu?
Was ist der Unterschied zwischen einem TÜV-Gutachten und einer ABE? Wer erlässt die ABE?
Gewisse Brembo Sachen wie Scheiben oder Bremspumpen haben eine KBA-Nummer. Wie kommt man an so eine Nummer?
Was für Unterlagen müssen vorhanden sein, damit eine Einzelabnahme erfolgen kann?
Wenn ihr für mich etwas Licht ins Dunkle bringen könntet, wo wäre ich sehr dankbar!
1: Abdeckungen wie zB Fender benötigen keine ABE / Gutachten eine genaue Liste gibt es auf der Seite der Dekra.
2: EU ist mit entsprechenden Papieren grundsätzlich ausreichend , allerdings wird im Anschluss die KBA (bzw TÜV Dekra…) (besonders bei Serienfertigung) Freigabe benötigt.
3: kommt auf die Teile an. Um die W124 V8 Anlage TÜV konform in Serie auf allen Modellen verbauen zu können sind knapp 40000€ verflossen mit allen Geräusch & Abgas Gutachten und was sonst noch so dran hängt. Bei Fußrasten und co ist das aber deutlich günstiger.
4: TÜV Gutachten muss immer eingetragen werden , ABE ist eintragungsfrei, sofern Auto /Motorrad/LKW/Panzer… sons im Serienzustand sind , genaue Auflagen stehen im Gutachten bzw ABE
5: durch die entsprechende Begutachtung durch die Prüfstationen und anschließender Freigabe durch das KBA
6: grundsätzlich gar keine, die Prüfer haben einen großen Ermessen’sspielraum . Wobei zumindest bei sicherheits relevanten Teilen ein Material Gutachten vorliegen sollte, sonst spielt da (verständlicher Weise) kaum ein Prüfer mit.
Ich hoffe das ist halbwegs verständlich, war grad beim Frühshopen
Danke für die ersten Antworten. Jetzt entspricht ja beispielsweise eine Bonamici Fussrastenanlage ja nicht dem Original. Was muss gegeben sein, damit die gefahren werden kann. Wie komme ich an eine EG- bzw. ECE-Genehmigung und wann muss ich ein TÜV Gutachten machen?
Eine EG- bzw. ECE-Genehmigung kann ja in jedem europäischen Land gemacht werden, richtig? Sieht man ja oft bei Auspuffanlagen …
Was für Schritte muss ein Hersteller konkret machen? das Blicke ich noch nicht durch …
Hallo Alain!
Bin gerade etwas im Stress melde mich aber sobald ich kann bei Dir um etwas Licht ins Dunkel zu bekommen. Ich arbeite ja bei dem Verein mit dem achteckigen Logo (nein, nicht das Stopschild)
In Motorrad gibt es einen Artikel in dem Teile mit und ohne Eintragungspflicht aufgeführt sind. Ist zwar von 2009, aber als erste Übersicht ausreichend.
meine Triumph (Eigenbau)Auspuffanlage wurde per Einzelabnahme vom TÜV in Garching eingetragen. Zeitgleich waren auch Leute von Akrapovic da mit der damals neunen Monster 1200, um die Freigabe für den Zubehördämpfer zu machen. Folglich wird oft bei den Akra ABE der TÜV Garching als Freigeber genannt. Ich würde an deiner Stelle da mal anrufen, die müssen es wissen.
Danke für eure Ausführungen …
Es geht weniger umd die Frage, WAS eingetragen werden muss, sondern … WIE kriege ich für Teile wie Fussrastenanlagen ein Gutachten, damit diese in D gefahren bzw. eingetragen werden können.
Welche Varianten?
Welche Kosten?
Wo und wie?
Gruss
So, klärendes Gescpräch mi Roman173 gehabt, vielen herzlichen Dank. Jetzt habe ich die Erleuchtung erhalten.
Jetzt muss ich das noch irgendwie den Italienern erklären, dann ist alles perfekt … :thumbup:
Nochmals Danke und Gruss
Alain